Pflegeheimversorgung
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Symbolbild

Die Komplexität der Arzneimitteltherapie verursacht im Pflegealltag immer wieder Probleme sowohl bei der Arzneimittelgabe als auch bei der Betreuung der Bewohner. Insbesondere unerwünschte Arzneimittelwirkungen wie Stürze, Verwirrtheit, Inkontinenz oder Magenbluten führen häufig zu unnötigen und teuren Folgetherapien.

Das wichtigste Anliegen der Apotheke am Sprödental und den betreuenden Ärzten  ist die Vermeidung von Neben- und Wechselwirkungen. Bewohner und Pflegekräfte müssen auf eine sichere Arzneimitteltherapie vertrauen können. Bei regelmäßigen Stationsbegehungen durch einen Apotheker unterstützen und schulen wir Pflegekräfte in der sicheren und ordnungsgemäßen Lagerung von und im Umgang mit Arzneimitteln. In bedarfsorientierten Schulungen werden Grundlagen der Arzneimittelwirkung und wichtige Hinweise zu deren praktischer Anwendung vermittelt.

​Eine individuelle Verblisterung der Dauermedikation macht die Arzneimittelversorgung für Patienten und Pflegende sicherer und unkomplizierter. Die zeitaufwändige und fehleranfällige Zusammenstellung der Medikation durch die Pflegekräfte entfällt, so dass die gewonnene Zeit dem Pflegebedürftigen zugutekommen kann.

Gabriele Preuschoff,

Ihre Apothekerin

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Apotheke am Sprödental

Roonstraße 1

47799 Krefeld

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:30 bis 18:30 Uhr

Samstag
09:00 bis 13:00 Uhr

Abgabe in haushaltsüblichen Mengen, solange der Vorrat reicht. Für Druck- und Satzfehler keine Haftung.

  1. 1 Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
  2. 2 Angabe nach der deutschen Arzneimitteltaxe Apothekenerstattungspreis (AEP). Der AEP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AEP ist ein von den Apotheken in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel. Er entspricht in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Abgabepreis, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet. Der AEP ist der allgemeine Erstattungspreis im Falle einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, vor Abzug eines Zwangsrabattes (zur Zeit 5%) nach §130 Abs. 1 SGB V.
  3. 3 Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP).

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