Symbolbild

Die palliativmedizinische Betreuung eines Menschen mit einer nicht heilbaren Erkrankung basiert auf der engen Zusammenarbeit von Ärzten, Pflegern, Sozialarbeitern, Seelsorgern und weiteren Helfern. Ziel ist die Linderung des körperlichen und seelischen Leids und ein würdevolles und ruhiges Sterben.

In diesem Netzwerk sorgt die Apotheke am Sprödental für:

  • die Vorratshaltung der wichtigsten Arznei- und Hilfsmittel für die Schmerztherapie und Palliativversorgung
  • die zeitnahe und zuverlässige Lieferung bis ans Krankenbett
  • die ausführliche Beratung zur richtigen Anwendung der Arzneimittel
  • die Herstellung individueller Rezepturen zur Linderung belastender Symptome: schnellwirksame Arzneiformen bei starken Schmerzen und Unruhe, Spüllösungen bei Mundschleimhaut- und Zahnfleischentzündung oder juckreizlindernde Hautlotionen
  • die Befüllung von tragbaren Infusionspumpen in der Sterilherstellung der Partnerapotheke Park Apotheke am FAZ
  • eine durchgehende Ruf- und Lieferbereitschaft an sieben Tagen in der Woche

In der Region engagieren wir uns in der Versorgung von Palliativpatienten in Hospizen und Pflegeheimen.

Die Apotheke am Sprödental unterstützt – im Geist und im Handeln – die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland.

Gabriele Preuschoff,

Ihre Apothekerin

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Apotheke am Sprödental

Roonstraße 1

47799 Krefeld

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:30 bis 18:30 Uhr

Samstag
09:00 bis 13:00 Uhr

Abgabe in haushaltsüblichen Mengen, solange der Vorrat reicht. Für Druck- und Satzfehler keine Haftung.

  1. 1 Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
  2. 2 Angabe nach der deutschen Arzneimitteltaxe Apothekenerstattungspreis (AEP). Der AEP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AEP ist ein von den Apotheken in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel. Er entspricht in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Abgabepreis, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet. Der AEP ist der allgemeine Erstattungspreis im Falle einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, vor Abzug eines Zwangsrabattes (zur Zeit 5%) nach §130 Abs. 1 SGB V.
  3. 3 Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP).

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