Patientenversorgung
AdobeStock/Karin & Uwe Annas
Symbolbild

Beim Übergang von der stationären Klinikbehandlung zur ambulanten Pflege (Entlass-Management) muss die Versorgung mit Arznei- und Hilfsmitteln reibungslos und zuverlässig weiter funktionieren. Gut ist, wenn sich dann die Familie oder ein Pflegedienst im vertrauten Zuhause um den Patienten kümmert.

Die Apotheke am Sprödental steht Ihnen mit Kompetenz und Erfahrung zur Seite:​

  • jahrelange Zusammenarbeit mit Pflegediensten mit vielfältigen Schwerpunkten: Stoma- und Portpflege, parenterale Ernährung, Palliativpflege, Menschen mit chronischen körperlichen und psychischen Erkrankungen
  • Koordination der Versorgung in enger Absprache mit beteiligten Ärzten und Pflegekräften
  • an die Bedürfnisse von Patient und Pflegediensten angepasster Service und Logistik
  • gezielte Schulungen zur Arzneimittelanwendung für Pflegekräfte
  • patientenindividuelle Verblisterung der Dauermedikation
  • kostenfreie und bedarfsgerechte Versorgung mit Pflegehilfsmitteln für Patienten und ihre Angehörigen

Gabriele Preuschoff,

Ihre Apothekerin

Aktions-Angebote

Aktuell gibt es keine Angebote.


Der Artikel hat Ihnen gefallen?

Dann teilen Sie ihn doch mit anderen.

Logo der Apotheke am Sprödental

Apotheke am Sprödental

Roonstraße 1

47799 Krefeld

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:30 bis 18:30 Uhr

Samstag
09:00 bis 13:00 Uhr

Abgabe in haushaltsüblichen Mengen, solange der Vorrat reicht. Für Druck- und Satzfehler keine Haftung.

  1. 1 Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
  2. 2 Angabe nach der deutschen Arzneimitteltaxe Apothekenerstattungspreis (AEP). Der AEP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AEP ist ein von den Apotheken in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel. Er entspricht in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Abgabepreis, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet. Der AEP ist der allgemeine Erstattungspreis im Falle einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, vor Abzug eines Zwangsrabattes (zur Zeit 5%) nach §130 Abs. 1 SGB V.
  3. 3 Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP).

powered by apovena.de